Unfall?

Seit über 50 Jahren vertrauen Kfz-Besitzer im Raum Rottweil auf unsere unabhängigen Gutachten, um Ihre Ansprüche auch durchsetzen zu können. Zuverlässig und unkompliziert erstellen wir kompetente Gutachten und Bewertungen.

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Unfall-Ratgeber | Kfz-Gutachter Breuninger

Autounfall – Was tun am Unfallort?

Bewahren Sie Ruhe. Befolgen Sie diese fünf Schritte, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

1

Unfallstelle sichern

Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.

2

Kein Schuldeingeständnis!

Unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine voreiligen Schuldzugeständnisse ab. Bleiben Sie sachlich und kooperativ – mehr nicht.

3

Beweise sichern

Fotografieren Sie beide Fahrzeuge (Gesamtansicht & Details), Kennzeichen, Bremsspuren und die Unfallstelle. Notieren Sie Daten des Unfallgegners und Zeugen.

4

Polizei rufen

Besonders bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, ausländischen Beteiligten oder wenn ein Mietwagen involviert ist. Ein Polizeibericht stärkt Ihre Position erheblich.

5

Uns anrufen – wir übernehmen den Rest!

Kontaktieren Sie das Ingenieurbüro Breuninger. Wir kümmern uns um das Gutachten und die Kommunikation mit der Versicherung.

(0741) 174 640

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall

Die gegnerische Versicherung muss zahlen – und zwar mehr als die meisten denken. Hier sehen Sie Ihre Rechte auf einen Blick.

Freie Gutachterwahl

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen (wie uns) tragen. Lassen Sie sich keinen Gutachter der Versicherung aufzwingen!

Rechtsanwalt

Sie haben das Recht auf einen Verkehrsanwalt. Auch dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Reparatur oder Auszahlung

Sie entscheiden: Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen oder fiktiv abrechnen und sich das Geld auszahlen lassen.

Wertminderung

Ihr Auto ist nach einem Unfall weniger wert („Unfallwagen"). Diese Wertminderung berechnen wir exakt, sie muss Ihnen erstattet werden.

Mietwagen / Ausfallgeld

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzwagen zu – oder alternativ eine finanzielle Nutzungsausfallentschädigung pro Tag.

Kostenlose Beratung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Unfallschaden und klären alle offenen Fragen.

Wie ist die Schuldfrage geregelt?

Je nach Verschulden ändern sich Ihre Ansprüche und das Vorgehen. Wählen Sie Ihre Situation.

Haftpflichtschaden

Sie sind das Unfallopfer

Rufen Sie auf keinen Fall das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung an – diese will oft Kosten drücken und Ihnen einen eigenen Gutachter zuweisen.

Beauftragen Sie uns als freien, unabhängigen Gutachter. Die Kosten für unser Gutachten zahlt zu 100 % die Versicherung des Verursachers. Das ist geltendes Recht.

Tipp: Gemeinsam mit einem Fachanwalt kümmern wir uns um die komplette Schadensregulierung – für Sie komplett kostenlos.

Quotenregelung

Die Schuldfrage ist strittig?

Auch hier ist ein neutrales Gutachten Gold wert zur Beweissicherung. Bei einer Teilschuld (z. B. 50/50) werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote auf die Versicherungen umgelegt.

Wir beraten Sie dazu gerne unverbindlich und klären vorab, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen.

Tipp: Auch bei Teilschuld können Sie einen Großteil der Kosten erstattet bekommen. Lassen Sie sich beraten!

Kaskoschaden

Selbstverschuldeter Unfall

Bei selbstverschuldeten Unfällen greift Ihre Vollkasko-Versicherung. Hier hat die Versicherung oft ein sogenanntes Weisungsrecht bei der Gutachterwahl.

Dennoch prüfen wir gerne Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten – denn auch hier gibt es oft noch Spielräume.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice – manche Tarife gewähren trotzdem freie Gutachterwahl.

Unsere Dienstleistungen

Professionelle Kfz-Gutachten für alle Situationen – schnell, unabhängig und zuverlässig.

Schadengutachten

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt? Unser Schadengutachten bildet die rechtssichere und technische Grundlage für eine schnelle, vollständige Schadensregulierung mit der Versicherung.

Mehr erfahren

Fahrzeugbewertungen

Sie benötigen den exakten Marktwert Ihres Fahrzeugs? Ob gängiges Modell, wertvoller Oldtimer oder exotisches Automobil – wir liefern zuverlässige und marktgerechte Bewertungen.

Mehr erfahren

Unfallrekonstruktionen

Die Schuldfrage ist unklar oder strittig? Sie erhalten von uns fundierte Gutachten zum genauen Unfallablauf, die auch vor Gericht überzeugen und Klarheit schaffen.

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Technische Gutachten

Gibt es Motorschäden oder Probleme nach einer Werkstatt-Reparatur? Mit unseren technischen Gutachten erhalten Sie die nötige Klärung – fundiert und nachvollziehbar.

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Havarie Kommissariat

Ihre Waren wurden beim Transport beschädigt? Wir kümmern uns um die schnelle Beweissicherung vor Ort und schützen Ihre Ansprüche im Rahmen der Transportversicherung.

Mehr erfahren

Ihre Kfz-Experten in Rottweil

Das Ingenieurbüro Breuninger ist seit 1971 Ihr Ansprechpartner für Unfallschadengutachten, Fahrzeugbewertungen und Feststellungsgutachten – mit einem Team, das fundierte Expertise und höchste Sorgfalt vereint.

Dr. Ralf Breuninger
★ Geschäftsführer

Dr. Ralf Breuninger

Geschäftsführer & Gutachter
Anika Breuninger
★ Geschäftsleitung

Anika Breuninger

Assistenz der Geschäftsleitung
Ellen Übersohn
Sekretariat

Ellen Übersohn

Sekretariat
Petra Amann
Sekretariat

Petra Amann

Sekretariat

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Gutachten, Schäden und Versicherungen.

Im Idealfall rufen Sie uns direkt an. Wir können zusammen mit einem Fachanwalt die komplette Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung übernehmen – damit Ihnen keine Nachteile durch falsche Formulierungen oder vorschnelle Zugeständnisse entstehen.

Die Bagatellgrenze liegt bei ca. 750 – 1.000 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Da moderne Autos (durch verborgene Sensoren oder Kameras) diese Grenze extrem schnell überschreiten, prüfen wir vorab kostenlos für Sie, ob ein Gutachten nötig und sinnvoll ist.

Warten Sie unbedingt, bis wir den Schaden vollständig dokumentiert und das Gutachten erstellt haben. Reparieren Sie vorher, vernichten Sie wichtige Beweise und gefährden Ihre Ansprüche auf Wertminderung und korrekte Schadenshöhe.

Kundenstimmen

Jetzt einfach anrufen!

Je schneller Sie uns kontaktieren, desto schneller kommen Sie zu dem Schadengutachten. Und somit auch zu Ihrer Entschädigung.
Wir sind Montags bis Freitags von 8:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns umfassend beraten und betreuen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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